Preise für Übernachtung bei Cham / Traitsching / Oberpfalz

80 qm große Nichtraucherwohnung für 4 Personen, Haustiere nicht erlaubt

Unsere Übernachtungspreise für die ruhige Ferienwohnung am Ortsrand in Waldnähe:

  • bis 2 Personen 50 €
  •       3 Personen 60 €
  •       4 Personen 70 €

  • Wohnung buchbar ab 3 Tage
  • bis 4 Tage Aufpreis 40 € für Kurzurlaub
  • ab dem 5. Tag entfällt diese Pauschale

  • Anreise: ab 15 Uhr
  • Abreise: bis 10 Uhr

Fewo Stocker – Übernachten in der Oberpfalz / Bayerischer Wald, Landkreis Cham

Kontakt Adresse:
Ferienwohnung Stocker – Familie Angela Stocker
Obere Ringstraße 7, OT Sattelpeilnstein 93455 Traitsching
Telefon: 09974 – 543

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA)

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei Wohnungsreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. 
Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Wohnungsreservierung begründet 
zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. 
Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. 
Im einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung bestellt und zugesagt, 
   oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrag verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages,
   gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Wohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen,80 % des vereinbarten Preises zu zahlen.
   Sollte zu dem Zeitpunkt Reiseverbot laut gesetzlicher Verordnung sein, ist kostenlose Stornierung möglich.
5. A) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Wohnung nach Möglichkeit 
   anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  (B) Bis zur anderweitigen Vergebung der Wohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach 
   Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

 Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.